AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Emmenbaum GmbH

Gültig für: Onlinehandel, Import/Export, Bau- & Montageleistungen, Planung/Visualisierung, Projektleitung/Generalunternehmung, Service/Wartung/Repair sowie alle gegenwärtigen und zukünftigen Produkte und Dienstleistungen der Emmenbaum GmbH.

 1.⁠ ⁠Anbieterin und Kontakt

Emmenbaum GmbH, Rüeggisingerstrasse 9, 6020 Emmenbrücke, Schweiz  
Onlineshop: shop@emmenbaum.ch  
Bau-/Serviceanfragen: info@emmenbaum.ch  
Telefon: +41 41 260 65 55


 2.⁠ ⁠Geltungsbereich und Vorrang

2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Emmenbaum GmbH („Anbieterin“) und Kunden (B2C und B2B).

2.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin diese schriftlich bestätigt.

2.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen (Verträge, Offerten, Leistungsverzeichnisse, Auftragsbestätigungen, Nachträge) gehen diesen AGB vor, soweit sie widersprechen.


 3.⁠ ⁠Vertragsschluss, Kommunikationsform und „Bevollmächtigung“

3.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:
•⁠  ⁠Bestellungen im Onlineshop (inkl. elektronischer Bestätigung), oder  
•⁠  ⁠schriftliche Bestellung/Auftrag (E-Mail, Brief, Messenger, PDF, Fax), oder  
•⁠  ⁠unterzeichnete Offerte / Vertrag, oder  
•⁠  ⁠Beginn der Leistungsausführung / Lieferung.

3.2 Formfreiheit: Soweit das Gesetz keine besondere Form verlangt, können Verträge auch mündlich zustande kommen. Aus Beweis- und Risikogründen gilt jedoch:  
Mündliche Nebenabreden und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Anbieterin schriftlich bestätigt wurden.

3.3 Aufträge von Firmen-/Privatadressen (Vertretungsregel)  
Erteilt eine Bestellung oder ein Auftrag die Anbieterin schriftlich von einer erkennbaren offiziellen Firmenadresse/Domain, Firmen-E-Mail, Geschäftsbrief, oder von einer Privatadresse im Namen des Kunden, gilt diese Erklärung als vom Kunden autorisiert.  
Die Anbieterin ist nicht verpflichtet, die interne Zeichnungsberechtigung/Vertretungsmacht zu überprüfen. Das Risiko einer fehlenden internen Berechtigung trägt der Kunde.  
Vorbehalten bleiben Fälle von offensichtlichem Missbrauch, den die Anbieterin erkennt oder erkennen muss.

3.4 Elektronische Erklärungen (E-Mail, PDF, Screenshots, Chat) gelten als Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes verlangt.


 4.⁠ ⁠Leistungsbereiche (One-AGB)

4.1 Die Anbieterin erbringt insbesondere: Handel (inkl. Import/Export), Lieferung, Montage/Installation/Inbetriebnahme, Beratung, Planung, Visualisierung, Projektentwicklung, Projektleitung, Baukoordination, Generalunternehmung, Service/Wartung/Reparatur sowie alle damit verbundenen Nebenleistungen (z.B. Logistik, Entsorgung, Abnahmen, Dokumentation).

4.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Leistungsverzeichnis, Projektbeschrieb, Shop-Angebot oder der Auftragsbestätigung.


 5.⁠ ⁠Offerten, Projektunterlagen, Pläne und geistiges Eigentum

5.1 Offerten sind grundsätzlich freibleibend (sofern nicht als verbindlich bezeichnet) und zeitlich befristet gemäss Offerte.

5.2 Pläne, Visualisierungen, Konzepte, Berechnungen, CAD-Daten, Dokumentationen und Texte bleiben geistiges Eigentum der Anbieterin. Nutzung/Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

5.3 Werden Planungs-/Konzeptleistungen nicht beauftragt oder das Projekt abgebrochen, kann die Anbieterin bereits erbrachte Leistungen nach Aufwand/Offerte verrechnen.


 6.⁠ ⁠Mitwirkungspflichten des Kunden (besonders Bau/Montage/Projekte)

6.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen/Unterlagen bereit (Massangaben, Pläne, Leitungspläne, Statik, Materialvorgaben, Zugänge, Park-/Abladerechte, Schlüssel, Ansprechpartner).

6.2 Der Kunde sorgt – sofern erforderlich – für Baustellenzugang, sichere Arbeitsbedingungen, Strom/Wasser, Schutz von Oberflächen, frei zugängliche Montageorte, sowie für notwendige Bewilligungen, sofern nicht anders vereinbart.

6.3 Verzögerungen/Mehrkosten infolge fehlender Mitwirkung trägt der Kunde.


 7.⁠ ⁠Änderungen, Zusatzleistungen, Regiearbeiten (Nachträge)

7.1 Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung („Change Requests“) bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

7.2 Zusatzarbeiten (z.B. unerwartete Gegebenheiten, Mehrmengen, Anpassungen vor Ort, Koordination Dritter) können als Regiearbeiten nach Aufwand verrechnet werden, wenn eine vorgängige Preisfestlegung nicht praktikabel ist oder der Kunde kurzfristig entscheidet.

7.3 Regieaufwand wird mit Rapports/Nachweisen dokumentiert; Einwände sind innert 5 Werktagen schriftlich zu erheben.


 8.⁠ ⁠Termine, Fristen, Teillieferungen

8.1 Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich als verbindlich zugesichert.

8.2 Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig und zumutbar.

8.3 Verzögerungen durch Lieferengpässe, Hersteller, Transport, Wetter, Unfall/Stau, Zoll, behördliche Massnahmen, Streik, höhere Gewalt oder Drittunternehmen begründen keine Schadenersatzansprüche; Fristen verlängern sich angemessen.


 9.⁠ ⁠Preise, Versandkosten, Import/Export

9.1 Preise sind in CHF, sofern nicht anders angegeben.

9.2 Versand-/Transportkosten werden je nach Gewicht/Grösse/Sperrgut separat berechnet oder gemäss publizierten Versandtarifen ausgewiesen.

9.3 Für internationale Lieferungen (ausserhalb Schweiz) gelten individuelle Konditionen (Transport, Zoll, Steuern, Gebühren).

9.4 Produktbilder, Farben, Materialien und Darstellungen im Onlineshop sind unverbindlich; Abweichungen (Monitoreinstellungen, Chargen, Naturmaterialien, Produktionsänderungen) bleiben vorbehalten.


10.⁠ ⁠Zahlungsbedingungen (10 Tage, Akonto, Teilrechnungen bis 90%)

10.1 Rechnungen sind innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart.

10.2 Die Anbieterin ist berechtigt, bei Projekt-/Werkleistungen Akonto bei Arbeitsbeginn zu fakturieren:
•⁠  ⁠40% Akonto bei Arbeitsbeginn (oder nach Auftragsbestätigung), und  
•⁠  ⁠weitere Teilrechnungen/Abschläge bis insgesamt 90% des Auftragswertes bis kurz vor Abschluss (nach Baufortschritt, Materialdisposition, Teillieferungen).

10.3 Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme/Übergabe bzw. Abschluss der Leistungen; ein allfälliger Restbetrag ist innert 10 Tagen fällig.

10.4 Die Anbieterin kann Lieferungen/Leistungen von Vorauszahlung abhängig machen (insbesondere bei Sonderbestellungen, Massanfertigungen, Importen, hohen Warenwerten, Neukunden oder Zahlungsverzug).

10.5 Aufrechnung/Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10.6 Zahlungsmittel im Onlineshop (nicht abschliessend)  
American Express, Visa, Kreditkarten, UnionPay, Apple Pay, Google Pay, TWINT, PayPal sowie Vorauskasse und Kryptowährungen (Verfügbare Optionen werden im Checkout angezeigt.)


11.⁠ ⁠Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassokosten

11.1 Bei Verzug kann die Anbieterin Verzugszins verlangen (branchenüblich) sowie Mahngebühren und Inkassokosten.

11.2 Die Anbieterin kann Leistungen einstellen, weitere Lieferungen zurückhalten und laufende Projekte pausieren, bis offene Beträge beglichen sind. Terminfolgen/Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.


12.⁠ ⁠Lieferung, Gefahrübergang, Transportschäden

12.1 Versand erfolgt über Post/Kurier/Spedition (je nach Gewicht/Sperrgut).

12.2 Gefahrübergang: Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Transportschäden sind bei Anlieferung sofort zu prüfen, zu dokumentieren (Fotos, Vermerk beim Zusteller) und unverzüglich schriftlich zu melden.


13.⁠ ⁠Rückgabe, Umtausch, „Gefallen am Bildschirm“ und Rücknahmegebühren

13.1 Kein „Gefällt mir nicht“-Rückversand auf Kosten der Anbieterin: Der Kunde trägt das Risiko, dass ein Produkt optisch/aptisch nicht den Erwartungen entspricht (z.B. Farbe, Haptik, Grösse), insbesondere bei Online-Darstellungen.

13.2 Rückgaben sind innert 14 Tagen nach Erhalt anzumelden und bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

13.3 Nach Genehmigung kann die Rücksendung entweder
•⁠  ⁠durch die Anbieterin organisiert werden oder  
•⁠  ⁠vom Kunden selbst erfolgen (gemäss Rücksendeinstruktionen).  
Unangemeldete bzw. nicht genehmigte Rücksendungen werden nicht angenommen.

13.4 Rückgaben ohne Mangel sind nur möglich, wenn die Ware unbenutzt, vollständig, originalverpackt und wiederverkaufsfähig ist.

13.5 Die Anbieterin ist berechtigt, Rücknahmegebühren/Restocking Fee sowie Rücktransport-, Prüf- und Aufbereitungskosten von der Gutschrift abzuziehen.

13.6 Vom Rückgaberecht ausgeschlossen (nicht abschliessend):
•⁠  ⁠Hygiene-/Sanitärartikel, wenn geöffnet/entsiegelt  
•⁠  ⁠gebrauchte, montierte, installierte oder in Betrieb genommene Artikel  
•⁠  ⁠Sonderanfertigungen, Massware, kundenspezifische Bestellungen  
•⁠  ⁠versiegelte Ware nach Öffnung (wo aus Hygiene/Schutzgründen nicht rücknehmbar)  
•⁠  ⁠Waren, die aus Gründen der Sicherheit/Normen nach Öffnung nicht mehr als neu verkauft werden können  
•⁠  ⁠Dienstleistungen/Arbeitsleistungen nach Beginn der Ausführung, soweit gesetzlich zulässig.


14.⁠ ⁠Eigentumsvorbehalt  
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anbieterin. Die Anbieterin ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.


15.⁠ ⁠Werkleistungen/Bau/Montage – Abnahme und Übergabe

15.1 Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn
•⁠  ⁠eine schriftliche Abnahme erfolgt, oder  
•⁠  ⁠der Kunde die Leistung nutzt/in Betrieb nimmt, oder  
•⁠  ⁠der Kunde nicht innert angemessener Frist (i.d.R. 7 Tage) wesentliche Mängel schriftlich rügt.

15.2 Bei Teilabnahmen gilt die Abnahme für den jeweils abgeschlossenen Abschnitt.

15.3 Bei Schlüsselübergabe/Projektabschluss sind Restarbeiten/Mängel in einem Protokoll festzuhalten.


16.⁠ ⁠Mängelrechte, Gewährleistung und Reparaturprozess

16.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu melden und Beweismittel (Fotos, Seriennummer, Fehlerbeschreibung) beizulegen.

16.2 Bei berechtigter Mängelrüge entscheidet die Anbieterin, ob Nachbesserung, Ersatz oder Preisreduktion erfolgt, soweit gesetzlich zulässig.

16.3 Garantiezeiten können je nach Hersteller/Produkt variieren. Herstellergarantien gelten nur im Umfang der jeweiligen Bedingungen.

16.4 Für Prüf-/Reparaturabwicklungen können Bearbeitungszeiten entstehen; insbesondere bei Herstellerprüfungen sind längere Durchlaufzeiten möglich.


17.⁠ ⁠Technische Produkte, Normen, Stecker, Kompatibilität

17.1 Der Kunde ist verantwortlich, dass Produkte für den vorgesehenen Zweck, Anschluss, Normen und Kompatibilität geeignet sind, sofern nicht schriftlich eine Eignungszusage der Anbieterin vorliegt.

17.2 Bei Maschinen/Elektroprodukten können abweichende Stecker-/Normausführungen vorkommen; Adapter/Umrüstungen sind – sofern nicht explizit vereinbart – Sache des Kunden.

17.3 Sicherheits- und Bedienungsvorschriften der Hersteller sind zwingend einzuhalten.


18.⁠ ⁠Haftung (Handel + Bau/Projekt) – Begrenzungen

18.1 Die Anbieterin haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

18.2 Ausgeschlossen ist – soweit zulässig – die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden.

18.3 Für Schäden aufgrund unsachgemässer Montage/Installation durch Dritte, falscher Bedienung, fehlender Wartung, Änderungen am Produkt oder Missachtung von Normen/Herstellerangaben haftet die Anbieterin nicht.

18.4 Bei Bau-/Projektleistungen haftet die Anbieterin nicht für Verzögerungen/Schäden, die auf Drittunternehmen, Lieferanten, Behörden, Wetter, Materialengpässe oder kundenseitige Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind.


19.⁠ ⁠Subunternehmer und Dritte  
Die Anbieterin ist berechtigt, Subunternehmer/Partner einzusetzen. Gegenüber dem Kunden bleibt die Anbieterin Vertragspartnerin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


20.⁠ ⁠Rücktritt, Stornierung, Projektunterbruch

20.1 Bei Stornierung/Unterbruch durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen, disponiertes Material, reservierte Kapazitäten sowie Rücktritts-/Stornokosten zu ersetzen.

20.2 Die Anbieterin kann bei Zahlungsverzug, Mitwirkungsverletzung oder Sicherheitsbedenken vom Vertrag zurücktreten bzw. Leistungen einstellen; entstandene Kosten sind geschuldet.


21.⁠ ⁠Höhere Gewalt  
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturereignisse, Pandemien, Streik, Krieg, behördliche Massnahmen, Lieferkettenstörungen) befreien für die Dauer von Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.


22.⁠ ⁠Dokumentation, Bild- und Nutzungsrechte  
Die Anbieterin ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Foto-, Video-, Bild-, Ton- und sonstige Dokumentationsaufnahmen von Projekten, Arbeiten, Baustellen, Produkten, Installationen und Objekten zu erstellen.

Diese Aufnahmen dürfen von der Anbieterin zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt verwendet werden, insbesondere für:
– Referenzzwecke  
– Portfolio  
– Werbung  
– öffentliche Plakate  
– Marketing  
– Social Media  
– Website  
– Präsentationen  
– Dokumentation  
– Schulungen  
– interne Qualitätssicherung  

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen, sofern keine personenbezogenen Daten oder eindeutig identifizierbare Personen ohne Einwilligung gezeigt werden.

Ein Anspruch auf Vergütung oder Widerruf besteht nicht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

Wünscht der Kunde keine Veröffentlichung, muss dies vor Projektbeginn schriftlich mitgeteilt werden. In diesem Fall darf die Anbieterin die Aufnahmen weiterhin für interne Dokumentationszwecke verwenden.


23.⁠ ⁠Referenznennung und Baustellenkennzeichnung  
Die Anbieterin ist berechtigt, Kundenprojekte, Leistungen und ausgeführte Arbeiten als Referenz zu nennen und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Projekttyps, der ausgeführten Leistungen sowie – sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen – den Projektnamen oder Unternehmensnamen des Kunden.

Bei Bau-, Montage- oder Projektleistungen ist die Anbieterin berechtigt, während der Projektlaufzeit ein angemessenes Hinweisschild oder Baustellenkennzeichnung mit Firmenlogo anzubringen.

Der Kunde kann einer namentlichen Nennung aus berechtigten Gründen vor Projektbeginn schriftlich widersprechen. In diesem Fall darf die Anbieterin das Projekt weiterhin anonymisiert als Referenz verwenden.

Ein Anspruch auf Vergütung für Referenznennungen oder Kennzeichnungen besteht nicht.


24.⁠ ⁠Vertraulichkeit und Geheimhaltung  
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen, Unterlagen und Daten der Anbieterin vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere:

– Angebote und Preisstrukturen  
– Kalkulationen und Rabatte  
– technische Unterlagen  
– Pläne und Zeichnungen  
– Konzepte und Visualisierungen  
– Projektunterlagen  
– Lieferanten- und Produktinformationen  
– interne Abläufe und Prozesse  
– Dokumentationen und Berichte  

Diese Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin weder ganz noch teilweise an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder für andere Zwecke verwendet werden.

Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die  
– öffentlich bekannt sind oder werden, ohne Vertragsverletzung  
– dem Kunden bereits rechtmässig bekannt waren  
– aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

Bei Verstoss gegen diese Geheimhaltungspflicht ist die Anbieterin berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.

Alle Unterlagen bleiben Eigentum der Anbieterin und sind auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.


25.⁠ ⁠Datenschutz  
Personendaten werden gemäss geltendem Schweizer Datenschutzrecht verarbeitet. Details regelt die Datenschutzerklärung auf der Website.


26.⁠ ⁠Salvatorische Klausel  
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


27.⁠ ⁠Anwendbares Recht und Gerichtsstand  
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.